Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH, Elisabeth-Selbert-Weg 12, D-48147 Münster.

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH führt Stadtrundfahrten und Charterfahrten durch. Angebote der Firma Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, freibleibend.
Der Besteller/Mieter/Käufer kann seinen Auftrag mündlich, schriftlich, telefonisch oder in elektronischer Form erteilen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen, telefonischen oder der elektronisch abgegebenen Bestätigung des Auftrages durch die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH oder deren Mitarbeiter zustande.

§ 2 Leistungsinhalt
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend. § 1 Abs. 2 und § 3 bleiben unberührt.
2. Die Leistung umfasst in dem durch die Bestätigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Sitzplatzes/Fahrzeugs der vereinbarten Art und die Durchführung der Vermietung die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen.
3. Die Leistung umfasst nicht:
1.) die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt,
2.) die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
3.) die Beaufsichtigung von Sachen, die der Mieter oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
4.) die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
5.) die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.
Dies gilt nicht, soweit etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 3 Leistungsänderungen
1.) Leistungsänderungen durch das Unternehmen Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller/Mieter zumutbar sind. Die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH hat dem Besteller/Mieter Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mitzuteilen.
2.) Leistungsänderungen durch den Besteller/Mieter sind mit Zustimmung des Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH möglich. Sie bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.

§ 4 Preise und Zahlungen
1.) Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Ticketpreis/Buchungspreis/Mietpreis.
2.) Mehrkosten aufgrund vom Besteller/Mieter gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
3.) Eine Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, bleibt hat der Verursacher zu tragen.
4.) Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug fällig.
5.) Die Zahlung des Ticketpreis/Buchungspreis/Mietpreis erfolgt vor Leistungserbringung in bar oder per Rechnung/Überweisung.
6.) Die Preise verstehen sich auf den konzessionierten Stadtrundfahrtenroute incl. 7% MwSt. und bei anderen Stadtrundfahrten bzw. im Charterverkehr incl. 19% MwSt.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller/Mieter
1. Rücktritt
Der Besteller/Mieter kann vor Fahrtantritt/Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH kann Entschädigungsansprüche bei Einzel bzw. Gruppenfahrten wie folgt pauschalieren: Bei einem Rücktritt
1.) weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt 100 % Fahrpreis
2.) 1-7 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 50 % des Fahrpreis
3.) 8-14 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 30 % des Fahrpreis
4.) 15-29 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 20 % des Fahrpreis
5.) bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt erfolgt ein Rückzahlung des Buchungspreises/Mietpreises.

Die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH kann Entschädigungsansprüche/ Stornierungsgebühren bei Charterfahrten wie folgt pauschalieren: Bei einem Rücktritt
1.) weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt/Mietbeginn
100 % Fahrpreis
2.) 1-7 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt/Mietbeginn
80 % des Fahrpreis
3.) 8-14 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt/Mietbeginn
70 % des Fahrpreis
4.) 15-30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt/Mietbeginn
50 % des Fahrpreis

Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen des Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH zurückzuführen ist, die für den Besteller/Mieter erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers/Mieters bleiben unberührt.

2. Kündigung
1.) Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt/Mietbeginn notwendig, die für den Besteller/Mieter erheblich und unzumutbar sind, ist er – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH auf Wunsch des Bestellers/Mieters hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller/Mieter
getragen.
2.) Weitergehende Ansprüche des Bestellers/Mieters sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH nicht zu vertreten hat.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH
1. Rücktritt
Die Firma Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH kann vor Fahrtantritt/Mietbeginn und während der Fahrt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die es nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Besteller/Mieter nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung/Miete entstandenen notwendigen Aufwendungen Ersatz verlangen.
2. Kündigung
Das Unternehmen Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH kann nach Fahrtantritt/Mietbeginn kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt (hierzu zählen Ereignisse wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie vom Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen) oder durch den Besteller/Mieter erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund einer Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art ist das Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH auf Wunsch des Bestellers/Mieters hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Die Pflicht zur Rückbeförderung entfällt, wenn und soweit die Rückbeförderung einzelner Personen aufgrund von Umständen, die diese zu vertreten haben, für das Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH unzumutbar ist. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller/Mieter getragen.

§ 7 Haftung
1.) Die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung/Vermietung.
2.) Die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt.
3.) Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.

§ 8 Beschränkung der Haftung
1.) Die Haftung der Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen wegen Schäden, die nicht aus der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben § 4) beschränkt. Die Haftung je betroffenen Fahrgast ist begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis.
2.) § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden 1.000,00 € übersteigt.
3.) Die in den Absätzen 1.) und 2.) genannten Begrenzungen gelten nicht, soweit der eingetretene Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
4.) Die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers/Mieters oder eines seiner Fahrgäste beruhen.
5.) Der Besteller/Mieter stellt das Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH und alle von ihm in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen von allen Ansprüchen frei, die auf einem der in § 2 Abs. 3 lit. 1. – 5. umschriebenen Sachverhalte beruhen.

§ 9 Gepäck und sonstige Sachen
1.) Übliches Gepäck im normalen Umfang und – nach Absprache – sonstige Sachen werden mitbefördert.
2.) Für Schäden, die durch vom Besteller/Mieter oder seinen Fahrgäste mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller/Mieter, wenn sie auf Umständen beruhen, die von ihm oder seinen Fahrgäste zu vertreten sind.

§ 10 Verhalten des Bestellers/Mieters und der Fahrgäste
1.) Dem Besteller/Mieter obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung/Vermietung. Dem Besteller/Mieter obliegt insbesondere auch die Haftung für alle während der Fahrt verursachten Schäden, Beschädigungen und übermäßigen Verschmutzungen, die durch Fahrgäste verursacht worden sind, die auf seine Veranlassung an der Fahrt teilnehmen, ohne dass es eines Einzelverschuldensnachweises bedarf. Die Haftung umfasst neben der Schadensbeseitigung auch die mittelbaren Schäden, die durch den Betriebsausfall entstehen; dabei wird der Betriebsausfall eines Doppeldeckerfahrzeugs mit werktäglich 400,00 €, am Wochenende (Samstag/Sonntag) mit 650,00 € pauschaliert bemessen vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens.
2.) Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten. Fahrgäste/Mieter, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung/Vermietung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes, für andere Fahrgäste oder sonstige Personen entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung/Vermietung für das Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH unzumutbar ist. Rückgriffansprüche des Bestellers/Mieters gegenüber dem Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH bestehen in diesen Fällen nicht.
3.) Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal, und falls diese mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen können, an das Unternehmen Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH zu richten.
4.) Der Besteller/Mieter ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz des Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH.

2. Gerichtsstand
1.) Ist der Besteller/Mieter ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH.
2.) Hat der Besteller/Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH.
3.) Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.

§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
1.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Hier können Sie unsere AGB als pdf downloaden: AGB Ruhrgebiet Stadtrundfahrten.pdf