• Die Essener Stadtrundfahrten fahren im Juni und Juli jeweils freitags – sonntags.
  • Die Stadtrundfahrten in Essen (Ruhrdeutsch), Herne, Gelsenkirchen, Witten, Recklinghausen und Herten beginnen wieder im Juli 2020. Buchungen sind  ab sofort möglich.
  • Alle Themenfahrten inklusive der Eisenbahnfahrten beginnen wieder im Juli 2020. Buchungen sind  ab sofort möglich.

Für die Essener Stadtrundfahrt (Essen in 120 Minuten) müssen wir nachfolgende Regeln beachten
um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern:

– Fahrgäste, die Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen leider nicht mitfahren.
– Die Rundfahrt ist nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, und Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen dürfen, sind von der Maskenpflicht befreit.
– Bei geöffnetem Dach und eingehaltenen Mindestabständen darf auf dem Oberdeck die Maske während der Fahrt abgenommen werden.
– Bitte beachten Sie unbedingt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Meter Abstand, außer in den Personengruppen die gemäß aktueller CoronaSchutzverordnung zusammen fahren dürfen. Bitte nicht nur während der Rundfahrt, sondern auch beim Ein- und Ausstieg. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Mitfahrt zu verweigern oder einen anderen Platz anzuweisen, wenn gegen diese Bestimmungen verstoßen wird.
– Bitte steigen Sie nur vorne ein und hinten aus. Benutzen Sie die vordere Treppe um auf das Oberdeck zu gelangen. Über die hintere Treppe gehen Sie dann bitte nach der Rundfahrt zum Ausstieg.
– Bitte kaufen Sie Ihr Ticket online oder in der Tourist Info. Falls das nicht klappt, können Sie beim Fahrer mit Bargeld Fahrkarten kaufen.

 

Für Stadtrundfahrten, Themenfahrten und Charterfahrten gilt:

  • Fahrgäste, die Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen leider nicht mitfahren.
  • Bitte desinfizieren Sie vor dem Betreten des Busses die Hände. Dazu finden Sie im Eingangsbereich entsprechende Desinfektionsmittel.
  • Bitte beachten Sie unbedingt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Meter Abstand, außer in den Personengruppen die gemäß aktueller Corona-Schutzverordnung zusammenfahren dürfen. Bitte nicht nur während der Rundfahrt, sondern auch beim Ein- und Ausstieg. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Mitfahrt zu verweigern oder einen anderen Platz anzuweisen, wenn gegen diese Bestimmungen verstoßen wird.
  • Der Ein- und Ausstieg ist nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, und Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen dürfen, sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Während der Fahrt dürfen Sie, bei Einhaltung der Mindestabstände, die Maske abnehmen.
  • Bitte steigen Sie nur vorne ein und hinten aus. Benutzen Sie (falls vorhanden) die vordere Treppe um auf das Oberdeck zu gelangen. Über die hintere Treppe gehen Sie dann bitte nach der Rundfahrt zum Ausstieg.
  • Bitte kaufen Sie Ihr Ticket online oder bei den beteiligten Tourist Informationen. Mit dieser Reservierungspflicht und den dann vorhandenen Kontaktdaten erstellen wir vor der Abfahrt einen vorgeschriebenen Besetzungsplan